Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden, werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der der Hebamme Constanze Tuchscherer und der Leistungsempfängerin. Sie werden mit der Zustimmung der AGB Bestandteil der Vertragsgrundlage.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu außerplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen. Wird ein Termin auf Grund von unvorhersehbaren Ereignissen von der Hebamme kurzfristig abgesagt, kann die Leistungsempfängerin keine Ersatzansprüche geltend machen.
Die Hebamme haftet für die im Behandlungsvertrag aufgeführten Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern eine Ärztin/ ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Die Hebamme ist an die Schweigepflicht gebunden, auch gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern, Verwandten und Familienangehörigen, es sei denn, die Leistungsempfängerin bestimmt etwas anderes.
Die Schweigepflicht ist aufgehoben, wenn die Hebamme aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, z. B. eine Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz besteht oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist. Die Verschwiegenheit gilt nicht gegenüber Betreuern im Sinne des BGB und auch nicht gegenüber Personensorgeberechtigten für Minderjährige.
Im Falle von Krankheit, Abwesenheit durch Urlaub, Fortbildung etc. wird sich die Hebamme bemühen eine Kollegin für die Vertretung in Notfällen zu finden. Sollte dies nicht gelingen, dann stehen Frauen-, Kinderarzt sowie die Ambulanzen der Kliniken zur Verfügung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vertretung durch eine Kollegin. Die Hebamme haftet nicht für die Leistungen der vertretenden Kollegin. Es besteht ein eigenes Vertragsverhältnis zur Vertretungshebamme. Die Leistungsempfängerin erklärt sich mit der Weitergabe ihrer Daten und Befunde an die vertretende Kollegin einverstanden.
Die Hebamme bietet keinen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst an.
Die Hebamme ist Montag - Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr - 13.00 Uhr sowie nach Vereinbarung telefonisch erreichbar. Sollte die Hebamme telefonisch nicht erreichbar sein, so ist ein Anrufbeantworter bzw. die Mailbox geschaltet. Nur wenn die Leistungsempfängerin eine Nachricht hinterlässt, kann ein Rückruf durch die Hebamme erfolgen. Sollte die Hebamme nicht erreichbar sein und es liegt ein dringender Fall oder unklares Ereignis vor, wird sich die Leistungsempfängerin unverzüglich in ärztliche Behandlung und gegebenenfalls in das nächstgelegene Krankenhaus begeben ohne auf den Rückruf der Hebamme zu warten.
Kontaktaufnahme und Beratungen per E-Mail sind möglich und die Leistungsempfängerin erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. SMS und WhatsApp sind aus datenschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Um eine zeitnahe Betreuung nach der Geburt zu gewährleisten, muss die Leistungsempfängerin die Hebamme in den ersten 24h nach der Geburt über diese informieren.
Ambulante Geburten müssen im Vorfeld ausdrücklich mit der Hebamme abgesprochen werden und es gilt ein gesonderter Vertrag. Dieser wird im Rahmen eines Aufklärungsgespräches vor der Geburt unterzeichnet.
Der Geburtsvorbereitungskurs ist ein geschlossener Kurs für Frauen und beinhaltet 14 Stunden. Die Gebühren richten sich nach der geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach §134a SGB V. und werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privatversicherte erhalten eine Rechnung. An fünf Kurstagen werden wesentliche Informationen zu Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillen und Babypflege vermittelt. Die Partner können ihre Frauen an einem weiteren Termin begleiten. Die Teilnahmegebühr dafür beträgt 30€ und ist am Kurstag bar zu bezahlen.
Der Rückbildungskurs ist ein geschlossener Kurs für Frauen und beinhaltet 10 Stunden, die auf 8 Treffen à 75 Minuten verteilt werden. Die Gebühren richten sich nach der geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach §134a SGB V. und werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privatversicherte erhalten eine Rechnung. Im Kurs bekommen die Frauen theoretisches Wissen über die Anatomie und die Funktionsweise ihrer Körpermitte vermittelt. Sie werden zu Übungen angeleitet, die auf dem Tanzberger_Konzept basieren. Babys sind willkommen, werden aber bewusst nicht in die Übungen einbezogen.
Da die Kursstunden beider Kursarten aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt. Es ist unerheblich aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und müssen daher von der Kursteilnehmerin selbst getragen werden. Sie richten sich nach der Hebammengebührenverordnug und betragen 20€ bei der Geburtsvorbereitung und 10€ bei der Rückbildung je Termin. Die Kursteilnehmerin erhält dafür eine Rechnung, die innerhalb 28 Tagen zu bebegleichen ist.
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen oder bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl den Kurs abzusagen.
Die Anmeldung ist verbindlich. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.
Die Hebamme bietet weitere Kurse an, die nicht zum Leistungsspektrum der Krankenkassen gehören und deswegen privat gezahlt werden müssen. Alle Informationen dazu sind in der jeweiligen Kursbeschreibung zu finden. Für das Babyschwimmen gilt ein gesonderter Vertrag.
Hausbesuche finden wochentags zwischen 8.00 und 16.00 Uhr statt, zu anderen Zeiten und am Wochenende nur nach Vereinbarung. Dabei wird die Leistungsempfängerin an ihrem angegebenen Wohnsitz aufgesucht. Hält sich diese an einem anderen Ort auf, so muss sie dies unmissverständlich vorher mitteilen. Zum vereinbarten Zeitpunkt befindet sich die Leistungsempfängerin und das Baby vor Ort.
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.